1. Geltungsbereich und Zweck
1.1 Diese Badeordnung gilt für das LAGO, das als öffentliche Einrichtung gemeinnützigen Zwecken dient. Diese sind insbesondere die Gesundheitspflege und Entspannung und Erholung.
1.2 Zweck der Badeordnung ist, dem erholungssuchenden Badegast Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Badezone zu gewährleisten.
1.3 Die Badeordnung ist daher von allen Besuchern zu beachten. Mit dem Eintritt unterwirft sich der Badegast den Bestimmungen dieser Badeordnung und allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
1.4 Bei Schul-, Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Veranstaltungsleiter für die Beachtung der Bestimmungen dieser Badeordnung mit verantwortlich.
2. Eintrittszulassung
2.1 Die Öffnungszeiten und das Ende der Badezeit werden öffentlich bekannt gegeben. Die Beckenbereiche und die Saunakabinen sind mindestens 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten zu verlassen.
2.2 Die Betreiberin kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.
2.3 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kinder unter 7 Jahren, Blinden, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet.
Die Warnhinweise hinsichtlich der Aufenthaltsdauer in den Solebecken sind zu beachten.
2.4 Der Zutritt zur Badezone ist insbesondere nicht gestattet:
- a) Personen, die unter Rauschmitteleinfluss stehen und Betrunkenen.
- b) Personen, die Tiere mit sich führen.
- c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder Hautveränderungen (z. B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können.
- d) Personen mit offenen Wunden.
2.5 Für die Zulassung von Schulklassen und sonstigen geschlossenen Gruppen gelten besondere Regelungen.
2.6 Ist das Bad überfüllt, kann es zeitweise für Besucher gesperrt werden. Darüber hinaus kann das Bad aus betrieblichen und/oder witterungsbedingten Gründen ganz oder teilweise gesperrt werden.
3. Eintrittskarten
3.1 Die Benutzung der Badezone und seiner Einrichtungen ist nur nach Erwerb einer Eintrittskarte zu den im Aushang veröffentlichten Entgelten zulässig. Der Kassenbon ist sorgfältig aufzubewahren und bei Verlangen dem Badepersonal vorzuzeigen.
3.2 Für verlorene oder nicht genutzte Berechtigungen wird keine Haftung gewährt.
4. Garderobenablage und Wertfächer
4.1 Garderobenschränke und Wertfächer werden kostenlos auf eigene Gefahr zur Verfügung gestellt.
4.2 Der jeweilige Schlüssel ist während des gesamten Aufenthalts am Körper zu tragen.
4.3 Bei Beendigung der Badezeit ist der jeweilige Garderobenschrank zu räumen und der Schrankschlüssel im Schrankschloss zu belassen.
4.4 Liegen gelassene Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt. Gefundene Sachen sind bei den Aufsichtspersonen oder an der Kasse abzugeben.
4.5 Hat ein Badegast seinen Garderobenschlüssel verloren, so kann ihm seine Kleidung nur nach beweiskräftiger Beschreibung ausgehändigt werden. Bei Verlust oder Nichtrückgabe des Garderobenschlüssels haftet der Badegast bzw. bei Minderjährigen der/die gesetzliche Vertreter/in. In diesem Fall werden die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
4.6 Wir weisen darauf hin, dass unsere Garderobenschränke als vorbeugende Maßnahme zur Diebstahlbekämpfung per Video überwacht werden.
Die Aufnahmedaten werden spätestens nach sieben Tagen durch Überschreiben der Daten gelöscht.
Eine Einsichtnahme durch die Kameras in die vorhandenen Umkleidekabinen ist ausgeschlossen. Alle Kameras sind nicht schwenkbar.
Die Videoüberwachung wurde in Absprache mit der Kriminalpolizei Herne/Bochum installiert und entspricht dem Bundesdatenschutzgesetz.
5. Aufbewahrung von Wertsachen
5.1 Sperrige Gegenstände, wie z. B. Motorradhelme, die nicht in die Spinde passen, können auf eigene Gefahr zur Aufbewahrung abgegeben werden.
5.2 Für die Aufbewahrung von Geld- und Wertsachen werden Wertfächer in der Badezone und in den Saunabereichen angeboten. Sie können von den Besuchern unentgeltlich genutzt werden. Hinsichtlich der Haftung beim Verlust von Wertsachen und Garderobe gilt der Punkt 8.4 dieser Haus- und Badeordnung.
6. Verhalten in der Badezone
6.1 Mit dem Lösen der Eintrittskarte verpflichtet sich der Badegast, dass die allgemeinen Regeln des Anstandes, der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie Reinlichkeit im ganzen Bad nicht beeinträchtigt, gestört oder gefährdet werden.
6.2 Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt erhoben.
6.3 Die Schwimmbecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung in den Duschräumen benutzt werden.
6.4 Nichtschwimmer dürfen nur die für sie bestimmten Beckenbereiche benutzen.
6.5 Taucherbrillen, Schnorchel, Schwimmflossen und Spielgeräte dürfen nur mit Genehmigung des Aufsichtspersonals benutzt werden.
6.6 Insbesondere die Benutzung der Rutschen und der Fitnessgeräte sowie der Solarien und der Massageliegen geschieht auf eigene Gefahr und ist nur gestattet, wenn das Aufsichtspersonal sie freigegeben hat.
6.7 Nicht gestattet ist insbesondere:
6.7.1 das Hineinstoßen von Personen in die Becken sowie das Hineinspringen von den seitlichen Beckenrändern und das Untertauchen anderer;
6.7.2 die gewerbsmäßige Erteilung von Schwimmunterricht;
6.7.3 die Verwendung von Seifen, Bürsten oder anderer Reinigungs- oder Kosmetikartikeln in den Schwimmbecken;
6.7.4 das Betreten der Badezone in Straßenbekleidung;
6.7.5 der Gebrauch von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten sowie der Genuss von alkoholischen Getränken, wenn hierdurch eine allgemeine Gefährdung oder Belästigung ausgeht; das Mitbringen eigener alkoholischer Getränke ist nicht zulässig.
6.7.6. das Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren Einverständnis. In den Saunabereichen ist Fotografieren und Filmen verboten. Für Berichterstattungen jeglicher Art ist vorab eine Genehmigung bei der Leitung des Bades einzuholen;
6.7.7 der Gebrauch von Badeschuhen in den Becken oder in den Saunakabinen;
6.7.8 Papier und sonstige Abfälle dürfen nur in Abfallkörbe geworfen werden. Behälter aus Glas und scharfe Gegenstände (Flaschen, Dosen usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Bade-/Saunabereich nicht benutzt werden.
6.7.9 Der Konsum von Cannabis ist in der gesamten Anlage nicht gestattet.
6.8 Die Liegewiesen sind wegen ihrer Beschaffenheit und wegen etwa auf ihr versteckt liegen gebliebener scharfkantiger Gegenstände für sportliche Betätigung und Spiele (z. B. Laufen, Fußball, Federball) nicht geeignet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
6.9 Nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW besteht Rauchverbot in allen Innenbereichen. Das Rauchen ist nur in den gesondert ausgewiesenen Raucherzonen in den Außenbereichen gestattet.
7. Besondere Bestimmungen für die Sauna
7.1 Im gesamten Saunabereich und damit auch in den Saunakabinen ist die Badekleidung abzulegen. Der Aufenthalt erfolgt ohne Badebekleidung. Das Abdecken von Körperteilen mit Handtüchern oder Bademänteln ist gestattet. Für die Sitz- und Liegebänke ist als Unterlage ein großes Badehandtuch zu benutzen, damit kein Schweiß auf das Holz gelangt. Vor erstmaligem Besuch der Saunaeinrichtungen empfiehlt es sich, hinsichtlich der Sauna- und Soleverträglichkeit einen Arzt zu fragen. Die ausgehängten Saunaregeln sind zu beachten.
7.2 Im Saunaraum dürfen Aufgüsse grundsätzlich nur durch das Aufsichtspersonal ausgeführt werden. Eigene Aufgußmittel dürfen nicht verwendet werden. Alle Geräte dürfen nur vom Personal der Saunaabteilung bedient werden.
7.3 Das Betreten der Damen- und Herrensauna ist Kindern unter 12 Jahren untersagt. Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
8. Haftung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH
8.1 Das Betreten und Benutzen der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für die besonderen Einrichtungen (Rutsche, Wellenbecken, Fitness, Solarien, Strömungskanal), in denen ein erhöhtes Gefahrenpotential vorhanden ist. Für höhere Gewalt oder verdeckte Mängel, die die Betreiberin trotz sorgfältiger täglicher Überprüfung nicht erkennen konnte, haftet die Betreiberin nicht.
8.2 Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die Einrichtung mitgebrachten Sachen (z. B. Garderobe etc.) wird nicht gehaftet. Es wird empfohlen, Wertgegenstände zu Hause zu lassen. Ansonsten wird auf Punkt 5.2 verwiesen.
8.3 Die Betreiberin oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Benutzung von Einstellplätzen auf dem Parkplatz des LAGO richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung.
8.4 Für den Verlust von Wertsachen und Bargeld besteht keine Haftung.
9. Aufsicht
9.1 Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
9.2 Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Personen, die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Badegäste belästigen oder gegen die Bestimmungen dieser Badeordnung verstoßen, von der weiteren Benutzung der Badeanlage auszuschließen. Widersetzungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich. Bei Verweisung aus der Badezone wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
10. Wünsche, Anregungen und Beschwerde
Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Badegäste sind dem Aufsichtspersonal, der Badleitung oder direkt der Verwaltung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH mitzuteilen.
44627 Herne, im Januar 2009
REVIERPARK GYSENBERG
HERNE GMBH
– Geschäftsführung –