Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V
Die Krankenkassen beteiligen sich in der Regel an den Kosten für einen Kurs aus dem Bereich Primärprävention. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Kurse werden nach einem evaluierten Konzept durchgeführt und sind in der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) aufgeführt und zertifiziert.
- Die Kursleitung verfügt über die erforderliche Grund- und Zusatzausbildung und ist als qualifizierte und zertifizierte Kursleitung in der ZPP aufgeführt.
- Die Kursteilnehmenden haben an mindestens 80 Prozent des Kurses teilgenommen.
Alle Kurse unseres Sportprogramms, die von den Krankenkassen als förderungsfähige Maßnahmen anerkannt werden, sind bei uns besonders gekennzeichnet , so dass sie eindeutig zu erkennen sind. Dazu gehören sowohl einige Sport- als auch Aquakurse.
Als Teilnehmer/in eines solchen Kurses erhalten Sie nach Beendigung eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80 %), die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und daraufhin eine Bezuschussung beantragen können. Die einzelnen Krankenkassen behalten sich vor, das Kursangebot nochmals zu überprüfen und sich dann erst an den Kosten zu beteiligen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Krankenkassen bei der Erstattung von Kursgebühren nicht immer einheitlich vorgehen. Auch werden Kriterien für die Kostenübernahme in regelmäßigen Abständen verändert und/erneuert. Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse genau informieren, wie hoch und wie oft die Rückerstattung erfolgen kann. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen diese individuellen Fragen nicht im Einzelnen beantworten können.